Stellungnahme zum Entwurf des Staatsvertrages zum Glücksspielwesen vom 25.10.2006

Die PDF-Version der Stellungnahme ist hier.

Es hat soweit alles geklappt. Für einen Tag Arbeit ist da was ganz Tolles entstanden! Jetzt lasst uns hoffen, dass es auch etwas bewirkt.

Vielen Dank an:
McKanthy, der sich eine Sauarbeit mit der Stellungnahme gemacht hat! Respekt!
Absalon,
Schutti23
B@ndit
Gaius von der Locht
extrOmo
und alle, die ich jetzt vergessen habe -- es sei mir verziehen. ;-) (fenhir)

 

 

 

Interessenvertretung deutscher Pokerspieler - pokerspieler.org



p. Adr. Name
Strasse
PLZ Ort
Tel.:
@pokerspieler.org

Ministerpräsident des Landes Niedersachsen
z. Hd. Herrn Christian Wulff (CDU) o. V. i. A.
Planckstrasse 2

30169 Hannover

Hannover, den 16.11.2006

 

Stellungnahme zum Entwurf des Staatsvertrages zum Glücksspielwesen vom 25.10.2006.

 

Sehr geehrter Herr Ministerpräsident,

im Dezember 2007 werden Sie und Ihre Kollegen aus den anderen Ländern über den Rechtsrahmen für Glücksspiele entscheiden.

Wir sind eine Interessenvertretung der deutschen Pokerspieler und sind der Meinung, dass ein freier Zugang zu Pokeranbietern und der Austausch mit Spielern weltweit zu dem Spiel und Sport selbst gehört. Nicht zuletzt die Fußballweltmeisterschaft in Deutschland hat gezeigt, dass Sport die Menschen verbindet und Begeisterung hervorruft.

Ihre geplante Entscheidung, Glücksspiele nur von einem staatlichen Monopolisten anbieten zu lassen, halten wir für falsch. Die Gründe, die dagegen sprechen, sind vielfältig. Gerne möchten wir Ihnen diese in unserer beigelegten Stellungnahme erläutern.

In Ihrer Entscheidung im Dezember 2007 bitte ich Sie, die von uns genannten Argumente zu beachten. Bitte bedenken Sie, dass nur ein zeitgemäßer Rechtsrahmen sowohl dem Spielerschutz als auch dem Spiel und Sport langfristig dienen kann. Darüber hinaus möchten wir als freie Bürger auch weiterhin entscheiden können, wie und wo wir unsere Persönlichkeitrechte wahrnehmen.

Wir würden uns freuen, Ihnen unsere Argumente in einem persönlichen Gespräch näher vorstellen zu können und verbleiben bis dahin

mit freundlichen Grüßen,

Interessenvertretung deutscher Pokerspieler - pokerspieler.org

 

 

i. V. Name

Anlage: Stellungnahme zum Entwurf des Staatsvertrages zum Glücksspielwesen vom 25.10.2006



Stellungnahme zum Entwurf des Staatsvertrages zum Glücksspielwesen von 25.10.2006.

Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil vom 28. März 2006 dem Gesetzgeber zwar einen Handlungsauftrag gegeben, jedoch nicht den Weg zur vollständigen Monopolisierung des Glücksspiels in Deutschland vorgewiesen. Wir sind der Überzeugung, dass die jetzige Fassung des Staatsvertrages zum Glücksspielwesen in Deutschland erhebliche Mängel aufweist und in seiner jetzigen Form auch nicht vereinbar mit europäischem Recht ist. Wir möchten deshalb zu folgenden Punkten Stellung beziehen:

 

1. Spiel- und Wettsucht

 

Wir stimmen mit dem Gesetzgeber überein, dass im Bereich der Spielsuchtprävention vonseiten des Staates zu wenig getan wurde und Handlungsbedarf besteht. Wir begrüßen die Einrichtung eines Spielersperrsystems nach §8. Jedoch halten wir den Schritt zur Monopolisierung auf Grund der Spielsuchtprävention für falsch und letztlich nicht für Zweck fördernd. Durch die Verstaatlichung des Glücksspiels besteht die reale Gefahr, dass ein Großteil des Marktes und der Spieler auf einen unkontrollierten Schwarzmarkt ausweicht. Durch die heutigen technischen Möglichkeiten des Internets ist dies ohne weiteres und sehr einfach möglich, selbst Internet-Sperren bei den Providern zu umgehen und dann bei unkontrollierten ausländischen Glücksspielanbietern zu spielen. Auch eine Anweisung an die Banken, keine Zahlungen an ausländische Anbieter mehr durchzuführen, ist einfach zu umgehen. Dies hilft weder die Glücks- noch die Wettspielsucht einzudämmen, sondern führt zu mehr unkontrolliertem Spiel und dies dann sogar im illegalen Raum. Das Konzept der staatlichen Begrenzung des Glücksspielangebotes im Internet wird durch die liberalen, ausländischen Märkte scheitern -- zu diesem Fazit kommt auch die Deloitte-Studie[1]. Als Beispiel, was geschehen wird, kann man die Prohibition in den USA ansehen. Diese hat damals nicht funktioniert, tatsächlich wurde während der Prohibition mehr Alkohol getrunken als davor - und wird es heutzutage in Deutschland -- besonders im Internet -- erst recht nicht.

Weiterhin halten wir es für äußerst bedenklich, wie scheinheilig der Gesetzgeber die Suchtgefahr bei Glücks- und Wettspielen anprangert um diese dann durch ein Monopol scheinbar einzuschränken. Besonders interessant dabei ist der Umstand, dass circa 11% der


[1] Studie von Deloitte & Touche vom 11. Oktober 2006: „Studie zu ausgewählten Aspekten des deutschen Sportwettenmarktes“ in Auftrag gegeben vom Arbeitskreis (AK) Wetten

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Deutschen Bürger einen „problematischen Umgang“ mit Alkohol haben und jährlich 110.000 Deutsche an den Folgen von Zigarettensucht sterben -- wohingegen „nur“ circa 0,4% der Bevölkerung eine Spielsuchtgefährdung aufweisen. Deshalb halten wir die Schlussfolgerung des Gesetzgebers, den Glücks- und Wettspielemarkt zu monopolisieren und hingegen den Alkohol- und Zigarettenmarkt liberal zu belassen, für nicht logisch. – Es geht wohl eher darum, dass der Staat ja bei Alkohol und Zigaretten enorm mitverdient und deswegen die Süchtigen und deren Spätfolgen nicht so wichtig sind. Analog hierzu möchte der Staat sein Monopol auf dem Glückspielmarkt aufrechterhalten um eine stetige Einnahmenquelle zu erhalten, nicht um seine Bürger vor Gefahren zu schützen. Die Suchtgefahr ist also ein reines Alibiargument.

Falls wir den Entwurf des Staatsvertrages für bare Münze nehmen müsste die darin enthaltene Definition des Glücksspiels auch für den Aktienmarkt gelten.
„… lassen sich auch Spekulationen an der Börse als Glücksspiel interpretieren. Von der Rechtsprechung der Schweiz wird der Spielcharakter des Börsengeschäftes allerdings nur mit Zurückhaltung angenommen. Notwendig ist eine Beurteilung im Einzelfall und nach den gesamten Umständen (vgl. BGE 120 II 42) … Das Aktiengeschäft biete die Aussicht auf hohe Kursgewinne, berge das Risiko ebenso hoher Verluste, der «Spielausgang» (d.h. die Kursentwicklung) sei dabei für die meisten Anleger kaum vorhersagbar. (Meyer/Bachmann, „Spielsucht. Ursachen und Therapie“, 2000, S. 26)“
Wir halten damit die Begründung des Gesetzgebers das Glück- und Wettspiel im Hinblick auf die Suchtprävention und den Glücksspielcharakter zu verstaatlichen für nicht nachvollziehbar und vorgeschoben.

Wir möchten hier noch einmal betonen, dass wir eine größere Anstrengung im Bereich der Suchtprävention ausdrücklich unterstützen. Wir denken jedoch, dass dies in einem offenen kontrollierten Markt eher zu erreichen ist. Schon jetzt setzen sich die privaten Glücksspielanbieter hohe, selbst gelegte Standards, um die Suchtgefahr einzudämmen. Ein liberaler Glücksspielmarkt mit strenger Zugangskontrolle und den gleichen Standards für Suchtprävention für private wie staatliche Anbieter wäre ein effektives Mittel, um den deutschen Verbraucher zu schützen. Gleichzeitig stellen wir uns vor, dass dieser Markt durch eine staatlich unabhängige Kommission überwacht wird. Hierzu verweisen wir insbesondere auf das erfolgreiche Modell der „Gambling Commission“ in Großbritannien. Das Modell

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Großbritannien zeigt darüber hinaus, dass ein offener Glücks- und Wettspielmarkt nicht zu vermehrter Spielsucht führt, so wie es der Gesetzgeber annimmt: Diese bleibt seit Jahren auf einem relativ niedrigen und konstanten Level.

Des Weiteren bedauern wir, dass der Gesetzgeber zwischen den verschiedenen Suchtgefährdungen der Glücksspiele nicht genügend differenziert. So wird das Automatenspiel überhaupt nicht berücksichtigt und damit verharmlost. Nach einer Studie aus der Schweiz stufen 52% der behandelten Spielsüchtigen das Automatenspiel als Problem verursachend ein und zusätzlich geschieht der Erstkontakt mit Glücksspielen in 55% der Fälle ebenso durch Automatenspiele[2]. Das Glücksspiel per Internet dagegen nannten nur jeweils 1% der Spielsüchtigen als Problem verursachend und auch nur in 1% der Fälle hatte der Erstkontakt zum Glückspiel über das Internet stattgefunden. Jedoch soll in Deutschland jegliches Internet-Glücksspiel nach dem Willen der Länder durch den neuen Staatsvertrag verboten werden. Dies steht unserer Ansicht nach in keinerlei Verhältnis zum Problempotential. Die einzige logische Schlussfolgerung daraus ist, dass das Internet-Spiel deswegen verboten werden soll, da der Staat daran bisher nicht mitverdient.

 

2. Begriffsbestimmung Glücksspiel

 

Als Organisation, die sich insbesondere dem Pokerspiel verpflichtet fühlt, möchten wir an dieser Stelle auf das Problem der Begriffsbestimmung des Glücksspiels in §3 des geplanten neuen Staatsvertrages aufmerksam machen: Nach bestehender Gesetzeslage wird Poker in Deutschland als Glücksspiel betrachtet. Diese Kategorisierung ist sehr problematisch, da Poker zu einem erheblichen Anteil strategisches Denken erfordert. Der gängige Glücksspielbegriff unterscheidet nicht zwischen einerseits "reinen" Glückspielen, die sich nur mit Glück gewinnen lassen und die daher langfristig dem regelmäßigen Spieler immer Geld kosten werden (wie zum Beispiel Roulette oder Lotto) und andererseits Spielen wie Poker, die Glücksspielemente mit Geschicklichkeitselementen verknüpfen und die daher langfristig sehr wohl mit "Geschick" gewonnen werden können (ein weiteres Beispiel für solche Spiele wäre Backgammon). – Wäre es anders, wäre es auch gar nicht zu erklären, wie weltweit zigtausende ihren Lebensunterhalt als professionelle Pokerspieler verdienen können.


[2] Glücksspiel und Spielsucht in der Schweiz. Empirische Untersuchung von Spielpraxis, Entwicklung, Sucht und Konsequenzen. Im Auftrag der Eidgenössischen Spielbankenkommission und des Bundesamtes für Justiz Bern, 2004, S. 111-113.

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Auch aus dieser Perspektive ist der neue Staatsvertrag in der vorliegenden Form also ausgesprochen unausgereift.

 

3. Vereinbarkeit mit EU-Recht

 

Das Angebot und die Vermittlung von Glücksspielen werden innerhalb der EU als Dienstleistung angesehen, und fallen deshalb unter die Dienstleistungsrichtlinie. Deshalb dürfen staatliche sowie nationale oder europäische Glücksspielanbieter nicht unterschiedlich behandelt werden, sondern müssen den gleichen Zugang zum Markt, sowie die gleichen Chancen auf dem Markt haben. Dies wird eindeutig mit dem neuen Staatsvertrag unterbunden. Wir denken der Gesetzgeber ist sich der Problematik bewusst und fragen uns deshalb, warum er gerade die Auseinandersetzung mit der EU-Kommission zu riskieren scheint? Der zuständige EU-Kommissar für den EU-Binnenmarkt McCreevy hat unmittelbar nach der Bekanntmachung des neuen Staatsvertrages verlauten lassen, dass die Kommission bereit dazu ist, vor das EUGH zu ziehen, sollten die Ministerpräsidentenkonferenz den Staatsvertrag nicht abändern und den Glücksspielmarkt liberalisieren. Wir möchten den Gesetzgeber noch einmal daran erinnern, den neuen Staatsvertrag zum Glücksspielwesen so auszugestalten, dass dieser auch mit europäischem Recht vereinbar ist. Die anhaltende politische und juristische Diskussion zeigt auf, dass hier noch eindeutiger Handlungsbedarf besteht.

Darüber hinaus bitten wir den Gesetzgeber, dass er die Bemühungen des EU-Kommissars McCreevy unterstützt eine gemeinsame EU weite Regelung für den Glücks- und Wettspielmarkt zu finden. Nur dadurch kann langfristig ein europaweit regulierter Glücksspielraum geschaffen und durch die Abschaffung der jetzt bestehenden rechtlichen Grauzonen mehr Sicherheit für den Verbraucher erzielt werden.

 

4. Das Internet

 

Wir halten es für falsch, das Internet als Hauptort für suchtgefährdendes Glückspiel zu stigmatisieren. Laut derselben Schweizer Studie [3] ist der bevorzugte Spielort von Glücksspielsüchtigen zu 59% das Casino, das Internet wird aber nur in einem Prozent der Fälle angegeben. Wir plädieren dafür, hier mehr auf die qualifizierte Ausbildung der Casino Angestellten Wert zu legen, damit diese auch vermehrt suchtgefährdete Spieler erkennen, als


[3] Ibid. S 106.

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das Internet pauschal als suchtgefährdeten Raum darzustellen. Wir denken, dass die Online Casinos in Zusammenarbeit mit einer unabhängigen Glücksspielkommission einen kontrollierten Raum für Glücksspiel schaffen können. Nur in einem offenen regulierten Markt hat der Staat die Chance, Einfluss auf Spielangebote der Online Anbieter auszuüben, wobei jedoch bei einer Monopolisierung des Marktes, wie oben bereits beschrieben, der Online Markt zu einem Schwarzmarkt wird und damit der Suchtprävention nicht geholfen wird.
Außerdem wird von den Suchtexperten behauptet, dass die Möglichkeit in Internetcasinos mit Spielgeld („Playmoney“) zu spielen, als mögliche Ausstiegsdroge („Methadon für Glücksspielsüchtige“) benutzt werden kann[4]. Diese Form des kostenlosen Spielens, um einen virtuellen Betrag, ist nur in Internetcasinos möglich.

5. Finanzielle Entwicklungen und Beschäftigungsfolgen

Durch den neuen Staatsvertrag werden bis zu 35.000 Arbeitsplätze gefährdet, betroffen sind Glück- und Wettspielvermittler, sowie unter anderem Werbe- und Druckunternehmen. Dies ist bei der jetzigen Wirtschaftslage und dem Beschäftigungsstand eine nicht hinzunehmende Schwächung. Des Weiteren sind laut IFO-Institut, durch die vom neuen Staatsvertrag geforderte eingeschränkte Werbung, mit Mindereinnahmen bei den Staatslotterien von bis 25% zu rechnen. Dies würde erhebliche Einflüsse auf die Ausschüttung von Destinatären haben und somit negative Folgen für die deutsche Gesellschaft in den Bereichen der Kultur- und Sportförderung bewirken. Alleine Baden-Württemberg hat im vergangenen Jahr 117 Millionen Euro an wohltätige Zwecke ausgeschüttet, sollten diese Gelder zurückgefahren werden müssen, stünden viele kulturelle Einrichtungen vor dem Aus.

Wir denken, der richtige Weg wäre es, in einem regulierten Markt eine Verkehrssteuer in Form einer Spieleinsatzsteuer für Glücks- und Wettspiele einzuführen. Damit wäre die jetzige Form der Destinatären Ausschüttung weiterhin gesichert. Zudem fordern wir vom Gesetzgeber die zu erwartenden Mehreinnamen in die Suchtforschung und in direkte Suchtpräventionsmaßnahmen zu investieren.


[4] Ibid. S. XV.

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Die Reaktionen auf unsere Stellungnahme werden wir hier in Kürze noch veröffentlichen.